Pränatalmedizinische Untersuchungen (Ärzte)
Unsere Patienten werden von Ihnen zur Ultraschalldiagnostik überwiesen. Der Untersuchungsauftrag kann dabei sehr unterschiedlich sein. In nahezu allen Fällen ist mit der Untersuchung eine weiterführende differentialdiagnostische Sonographie (nach den Mutterschaftsrichtlinien) des Feten verbunden.
Darüber hinaus können dopplersonographische und echokardiographische Untersuchungen erforderlich werden, oder auch invasive Untersuchungsmethoden wie Amniocentese (Fruchtwasserpunktion), Chorionbiopsie oder Fetalblutentnahme.
Wenn gleich für alle Untersuchungen eine Indikation vorliegen muss, so sollte der Untersuchungsauftrag nicht zu eng gefasst sein.
Individuelle Gesundheitsleistung
Falls keine medizinische Indikation für eine von Ihnen gewünschte Untersuchung besteht, kann diese Untersuchung auf Wunsch der Patientin hin als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch genommen werden. Die Patientin erhält dann über die erbrachte Leistung eine Rechnung (Privatliquidation) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
In sozial besonders gelagerten Fällen sollte die Abrechnung unserer Leistungen vorab besprochen werden.
Absprache und Kontakt
Bei auffälligen Untersuchungen rufen wir Sie üblicherweise an und besprechen den vorliegenden Befund persönlich mit Ihnen.
Selbstverständlich können Sie auch einen der Ärzte unserer Praxis jederzeit anrufen, um vor einer geplanten Untersuchung Besonderheiten zu besprechen.
