Allgemeine Patienteninformation zur Untersuchung
Untersuchungsaufträge
Unsere Patienten werden im Zusammenhang mit einer pränatalmedizinischen Fragestellung von ihren Frauenärzten überwiesen. Der Untersuchungsauftrag kann dabei sehr unterschiedlich sein. In nahezu allen Fällen ist mit der Untersuchung eine weiterführende differentialdiagnostische Sonographie des Feten verbunden. Zum Beispiel Fehlbildungsschall, großer Ultraschall, Feindiagnostik und andere beschreibende Begriffe werden verwendet. Darüber hinaus können dopplersonographische und echokardiographische Untersuchungen erforderlich werden, oder auch invasive Untersuchungsmethoden wie Amniocentese (Fruchtwasserpunktion), Chorionbiopsie oder Fetalblutentnahme.
Indikation
Zu allen Untersuchungen ist eine Indikationsstellung durch den zuweisenden Arzt erforderlich. Diese Indikation wird im Allgemeinen auf dem Überweisungsschein, oder dem Begleitschein, den Sie von Ihrem Arzt erhalten, vermerkt sein. Dabei ist es für uns wichtig, dass der Untersuchungsauftrag klar umrissen ist, da für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Abrechnungsbegründung erforderlich ist.
Falls keine medizinische Indikation für eine von Ihnen gewünschte Untersuchung besteht, kann diese Untersuchung auf Ihren Wunsch hin als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch genommen werden. Sie erhalten dann über die erbrachte Leistung eine Rechnung (Privatliquidation) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Patientenaufklärung
Wenn Sie zu uns überwiesen werden, sind Sie wahrscheinlich schon von ihrem Frauenarzt über die geplanten Untersuchungsmaßnahmen unterrichtet worden.
Vor der Durchführung der Untersuchung führen wir nochmals ein ausführliches Aufklärungsgespräch. Dieses wird unterstützt durch einen Ihnen zuvor ausgehändigten Informationsbogen, den Sie auch auf unserer Internetseite einsehen und ausdrucken können (Informationsbögen zum Aufklärungsgespräch). Dieser Informationsbogen berücksichtigt die Bestimmungen des seit dem 1. Februar 2010 geltenden GenDiagnostikGesetzes (GenDG) und muss vor der Untersuchung von ihnen und von dem Arzt unterschrieben werden, der die Untersuchung bei Ihnen durchführt.
Der Untersuchungsbefund wird Ihnen ausführlich erklärt. Der ärztliche Bericht (Arztbrief) wird Ihnen im Allgemeinen mitgegeben. Nachrichtlich zu informierende Ärzte erhalten den Bericht per Post und bei Bedarf per Fax sofern Sie der Übermittlung schriftlich zugestimmt haben (GenDG).
Die Ergebnisse aus Ersttrimesterscreening, Chromosomenanalysen oder molekulargenetischen Untersuchungen liegen üblicherweise erst später vor Diese muss Ihnen der Arzt, der Sie in unserer Praxis untersucht hat, persönlich mitteilen und erklären, bevor der Befund an andere Ärzte weitergeleitet werden darf (GenDG).
Rücksendebogen
Mit diesem Bericht erhalten Sie einen Rücksendebogen (liegt dann im Mutterpass), der uns über die Geburt Ihres Kindes informieren soll.
Da für uns eine Überprüfung unserer Befunde sehr wichtig ist, bitten wir, uns diesen Fragebogen zurückzusenden. Bei besonderen Begebenheiten bitten wir darum, uns auch telefonisch zu informieren und uns gegebenenfalls Arztbriefe oder Briefe der weiterbehandelnden Kinderärzte zuzusenden.
