Ultraschalluntersuchung
Weiterführende Sonographie („Fehlbildungsschall“ etc.)
In den Mutterschaftsrichtlinien ist neben dem ersten Ultraschall-Screening in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche ein weiteres Screening in der 19. bis 23. Schwangerschaftswoche und eine ein drittes Ultraschall-Screening im Zeitraum zwischen der 29.und 33. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Im zweiten Screening werden die Hinweiszeichen auf das Vorliegen fetaler Entwicklungsstörungen abgefragt und sollen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge ausgeschlossen werden.
Hinweise für das Vorliegen einer fetalen Entwicklungsstörung führen dann zu einer weiterführenden differentialdiagnostischen Sonographie. Darüber hinaus gibt es weitere (anamnestische) Indikationen zur weiterführenden Sonographie des Feten, wie sie im folgenden aufgeführt sind.
Indikationen zur weiterführenden Sonographie:
- Altersindikation bei Verzicht auf Amniozentese
- Fetale Auffälligkeiten im Ultraschallscreening
- Vorangegangene Schwangerschaft mit Fehlbildung oder Chromosomenanomalie
- Mütterliche Erkrankungen mit erhöhtem Fehlbildungsrisiko, wie z.B.
- Diabetes mellitus
- Epilepsie
- Kollagenosen
- Mütterliche Infektionen
- Angeborene maternale oder paternale Herzfehler
- Elterliche Fehlbildungen oder Erkrankungen von Vererbungscharakter
- Phenylketonurie
- Hypothyreose / Hyperthyreose
- Potentiell teratogene Noxen
- Medikamente
- Strahlenbelastung, Z.n. Strahlentherapie, Drogen
- Z.n. ICSI / IVF
- Z.n. habituellem Abort
- Mehrlingsschwangerschaft
- Verwandtenehe
- Psychosoziale Indikation
(nach Qualitätszirkel AK DEGUM II, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein)
Bei besonderen Risiken sollte die weiterführende Sonographie auch vor der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Manchmal ist es sinnvoll, diese Untersuchung auf zwei Untersuchungszeiträume zu verteilen, um so die fetale Entwicklung besser beurteilen und die optimalen Verhältnisse der unterschiedlichen Untersuchungszeiträume ausnutzen zu können (16. bis 18. und 20. bis 22. Schwangerschaftswoche). Das gilt insbesondere bei Mehrlingsschwangerschaften. Die Zuweisung zu dieser Untersuchung sollte immer unter Angabe der präzisen Fragestellung und der gewünschten Untersuchung erfolgen. In vielen Fällen ist zusätzlich zur weiterführenden Sonographie eine fetale Echokardiographie erforderlich.
Fetale Echokardiographie
Die Untersuchung des fetalen Herzens kann bei entsprechenden Risiken oder auffälligen Befunden bereits zu Ende des ersten Trimenons durchgeführt werden. Sie kann dann bei bestimmten Fragestellungen noch einmal im Untersuchungszeitraum von der 16. bis 18. Schwangerschaftswoche erfolgen.
In den meisten Fällen liegt jedoch der optimale Untersuchungszeitraum zwischen der 21. und 23. Schwangerschaftswoche.
Zu einem frühen Zeitpunkt können schwerwiegende strukturelle Veränderungen des fetalen Herzens bereits zuverlässig erfasst werden. Da aber die Entwicklung des fetalen Herzens auch sehr von den Blutflussverhältnissen abhängig ist, können bestimmte fetale Herzfehlbildungen oft erst nach einer bestimmten Entwicklungszeit nachgewiesen werden.
Aus diesem Grunde bietet sich die 21. bis 23. Schwangerschaftswoche für eine echokardiographische Untersuchung im Allgemeinen eher an. Funktionelle Störungen, wie zum Beispiel Stenosen oder Klappeninsuffizienzen, lassen zu diesem Zeitpunkt bereits sichtbare Hinweise auf das Vorliegen einer Entwicklungsstörung des fetalen Herzens zu.
Neben der strukturellen Beurteilung des fetalen Herzens erfolgt auch eine Beurteilung der Flussverhältnisse in den Herzvorhöfen und -kammern sowie in den großen Gefäßen und den abgehenden bzw. einmündenden Lungen- und Halsgefäßen.
Indikationen zur fetalen Echokardiographie
- Anamnestische Belastungen
- Familiäre Belastungen
- Herzfehler
- Andere mit kardialen Vitien gehäuft assoziierte Syndrome
- Einflüsse in der Schwangerschaft durch:
- Spezielle Substanzen
- Maternale Erkrankungen
- Infektionen
- Hohe Dosen ionisierender Strahlung
- Familiäre Belastungen
- Nachgewiesene Auffälligkeiten beim Feten:
- Sonographischer Verdacht auf Herzfehler
- Kardiovaskuläre Syndrome
- Arrhythmien
- Nicht-immunologischer Hydrops
- Frühes Nackenödem oder hygroma colli
- Vermehrte Nackentransparenz, "nuchal translucency"
- Frühe oder mehr symmetrische Wachstumsretardierung
- Gehäuft mit kardialen Fehlbildungen assoziierte Anomalien:
- Abnorme Herzlage
- Zentrales Nervensystem: z.B Meckel-Gruber-Syndrom
- Mediastinum: Ösophagusatresie, Zwerchfellhernie
- Gastrointestinaltrakt
- Duodenalatresie, Situs inversus
- Bauchwand: Omphalozele, Ektopia cordis
- Nieren: dysplastische Nieren
- Syndrome mit obligat oder fakultativ auftretenden Herzfehlern
- Singuläre Nabelarterie
- Polyhydramnie
- Nachgewiesene Chromosomenstörung
- Zwillingschwangerschaften
- Monozygote Zwillinge
- Siamesische Zwillinge
- Vermehrte Nackentransparen
- Verzicht auf invasive Diagnostik zwecks Karyotypisierung bei entsprechender Risikoerhöhung (Alter, biochemische Parameter, familiäre Risiken)
(nach Empfehlungen des Arbeitskreises fetale Echocardiographie der DEGUM)
Die Dopplersonographie
Bei der dopplersonographischen Untersuchung handelt es sich um die Beurteilung der fetalen und mütterlichen Gefäße. Sie läßt die Beurteilung der fetalen Versorgungssituation und des Entwicklungsstandes der uterinen Gefäße zu.
Auffällige dopplersonographische Befunde in den Gefäßen der Gebärmutter weisen auf ein erhöhtes Risiko der Entwicklung einer Präeklampsie (alt: Gestose) hin. Andererseits ist der Nachweis normaler Flussverhältnisse bei Zustand nach intauterinem Fruchttod, Präeklampsie und Eklampsie für die Patientin entlastend, da bei normalen Flussverhältnissen im zweiten Trimenon das Risiko für eine derartige Erkrankung deutlich abnimmt.
Die Beurteilung der fetalen Gefäße dient einerseits der Beurteilung des fetalen Zustandes, beispielsweise bei Verdacht auf Mangelentwicklung, andererseits aber auch im Rahmen der Organdiagnostik dem Nachweis von Organfehlbildungen, zum Beispiel Nierendysplasien. Darüberhinaus kann der Nabelschnurverlauf bei besonderen Plazentationsverhältnissen (Einnistung der Plazenta) überprüft werden.
Zur Beurteilung des fetalen Zustandes wird in erster Linie die arteria umbilicalis bewertet, weil sie einen zuverlässigen Aufschluss über den fetalen Zustand gibt.
Die Flussbestimmungen in der aorta fetalis und der arteria cerebri media geben weiteren Aufschluss über die Kreislaufsituation beim Feten. Bei pathologischen Befunden ist darüber hinaus die Beurteilung der Flussverhältnisse im ductus venosus erforderlich.
Bei auffälligen Dopplerbefunden ist naturgemäß eine umfassende Ultraschalluntersuchung des Kindes erforderlich.
Indikationen zur Dopplersonographie
- V.a. Wachstumsretardierung
- Schwangerschaftsinduzierter Hypertonus, Präeklampsie, Eklampsie
- Z.n. Mangelgeburt, Z.n. intrauterinem Fruchttod
- Z.n. Präeklampsie, Z.n. Eklampsie
- Auffälliges CTG
- Begründeter V.a. fetale Erkrankung
- Mehrlingsgravidität bei diskordantem Wachstum
- Abklärung bei V.a. Herzfehler
(nach Mutterschaftsrichtlinien)
Im Falle von bestimmten Entwicklungsstörungen des Kindes kann diese Methode wertvolle zusätzliche Informationen liefern.
Sie kann jedoch eine übliche weiterführende Sonographie zum Fehlbildungsausschluss (2D Sonographie) nicht ersetzen.
