Fetalblutentnahme

Bei bestimmten Fragestellungen kann die Untersuchung von kindlichem Blut erforderlich sein (z.B. abklärungsbedürftiger Befund nach CVS oder Amniozentese, Infektionen, Stoffwechselstörungen, bestimmte Erbkrankheiten, Verdacht auf Blutarmut beim Kind)

Das kindliche Blut kann aus der Nabelschnur gewonnen werden. Unter Ultraschallkontrolle wird eine dünne Nadel durch die mütterlich Bauchdecke in die kindliche Nabelschnurvene eingeführt und eine geringe Menge (ca. 3-5ml) Blut entnommen. Eine örtliche Betäubung ist nicht erforderlich.

Die Untersuchung kann ab der ca. 19. SSW durchgeführt werden.

Das Risiko für eine Fehl- oder Frühgeburt liegt bei diesem Vorgehen unterhalb der 20. Schwangerschaftswoche bei über 1%, oberhalb der 20. SSW bei unter 1%.